Domkapitel
Kollegium der an einer bischöflichen oder erzbischöflichen Kirche tätigen Geistlichen, ursprünglich mit nur beratender Funktion, später mit Einfluß auf die Leitung der Diözese (Bistum, Erzbistum), seit dem 12./13. Jh. ausschließlich berechtigt, den Bischof zu wählen. Während einer → Sedisvakanz verwaltete das D. die Diözese und übte auch das Münzrecht aus. Verschiedentlich besaß sogar das D. ein eigenes Münzrecht, z. B. im Hochstift Münster.