Domkapitel

Aus MGM Münzlexikon

Kollegium der an einer bischöflichen oder erzbischöflichen Kirche tätigen Geistlichen, ursprünglich mit nur beratender Funktion, später mit Einfluß auf die Leitung der Diözese (Bistum, Erzbistum), seit dem 12./13. Jh. ausschließlich berechtigt, den Bischof zu wählen. Während einer → Sedisvakanz verwaltete das D. die Diözese und übte auch das Münzrecht aus. Verschiedentlich besaß sogar das D. ein eigenes Münzrecht, z. B. im Hochstift Münster.