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Version vom 11. Mai 2021, 11:00 Uhr
Kollegium der an einer bischöflichen oder erzbischöflichen Kirche tätigen Geistlichen, ursprünglich mit nur beratender Funktion, später mit Einfluß auf die Leitung der Diözese (Bistum, Erzbistum), seit dem 12./13. Jh. ausschließlich berechtigt, den Bischof zu wählen. Während einer → Sedisvakanz verwaltete das D. die Diözese und übte auch das Münzrecht aus. Verschiedentlich besaß sogar das D. ein eigenes Münzrecht, z. B. im Hochstift Münster.