Augsburger Reichsmünzordnung

Aus MGM Münzlexikon

Münzordnung Ferdinands I. (1531 römischer König, 1558 –1561 Kaiser), durch die 1551 das österreichische Kreuzer-Geld zum Reichsgeld erhoben wurde, was faktisch aber nur südlich des Mains durchgeführt wurde. Ferner wurden 1556 bis 1560 Taler zu 72 Kreuzer (Feingewicht 27,5 g) geprägt. In der zweiten Augsburger Reichsmünzordnung wurde 1559 der Goldgulden auf 75 Kreuzer festgesetzt, der Rechnungsgulden in Silber lautete dagegen auf 60 Kreuzer (Reichsguldiner), 1 Gulden = 6 Zehner = 12 Fünfer = 30 Halbbatzen = 60 Kreuzer = 240 österreichische Pfennige. Obgleich die verschiedenen Pfennige der Länder beibehalten wurden, setzte sich der Kreuzer zu 4 Pfennigen in Süddeutschland durch. Der Rechnungsgulden wurde jedoch nicht Hauptwährungsmünze, sondern der durch den Augsburger Reichstagabschied von 1566 legalisierte → Reichstaler. → Eßlinger Reichsmünzordnung und → Reichsmünzordnungen.