Zollpfennig: Unterschied zwischen den Versionen
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1. Unter Kurfürst Carl Theodor (1742 –1799) 1766 ausgegebene Kupfermünze der Kurpfalz, Vs. Landesbezeichnung und Wappen zwischen Zweigen, Rs. zwischen Lorbeerzweigen, Wertangabe 1 ZOLL / PFENNIG 1766. Diese Münze galt im allgemeinen Geldumlauf 1 1⁄2 Pfennig, bei Zahlungen an die kurfürstlichen Kassen wurde der Zollpfennig jedoch nur mit 1 Pfennig bewertet. Der Zollpfennig war daher eine Maßnahme zur Zollerhöhung. <br> 2. Nur im Jahr 1777 ausgegebene Kupfermünze von Hessen-Darmstadt mit der Wertangabe 1 ZOLL / PFENNIG. Der Grund für die Ausgabe lag darin, daß Hessen-Darmstadt 1765 den 20-Gulden-Fuß eingeführt hatte, alle umliegenden Staaten aber den 24-Gulden-Fuß beibehielten. Hessen-Darmstadt ließ deshalb zwar im Wormser Rezeß vom Januar 1766 den 24-Gulden-Fuß wieder zu, allerdings mußten die Zahlungen an die öffentlichen Kassen und Zollposten im 20-Gulden-Fuß erfolgen. Um die Schwierigkeiten bei Ausgleichszahlungen zu beheben (es gab keine Scheidemünzen im 20-Gulden-Fuß), wurde der Zollpfennig ausgegeben, der damit eine Ausgleichsmünze darstellte (Pfennig im 20-Gulden-Fuß). | 1. Unter Kurfürst Carl Theodor (1742 –1799) 1766 ausgegebene Kupfermünze der Kurpfalz, Vs. Landesbezeichnung und Wappen zwischen Zweigen, Rs. zwischen Lorbeerzweigen, Wertangabe 1 ZOLL / PFENNIG 1766. Diese Münze galt im allgemeinen Geldumlauf 1 1⁄2 Pfennig, bei Zahlungen an die kurfürstlichen Kassen wurde der Zollpfennig jedoch nur mit 1 Pfennig bewertet. Der Zollpfennig war daher eine Maßnahme zur Zollerhöhung. <br> 2. Nur im Jahr 1777 ausgegebene Kupfermünze von Hessen-Darmstadt mit der Wertangabe 1 ZOLL / PFENNIG. Der Grund für die Ausgabe lag darin, daß Hessen-Darmstadt 1765 den 20-Gulden-Fuß eingeführt hatte, alle umliegenden Staaten aber den 24-Gulden-Fuß beibehielten. Hessen-Darmstadt ließ deshalb zwar im Wormser Rezeß vom Januar 1766 den 24-Gulden-Fuß wieder zu, allerdings mußten die Zahlungen an die öffentlichen Kassen und Zollposten im 20-Gulden-Fuß erfolgen. Um die Schwierigkeiten bei Ausgleichszahlungen zu beheben (es gab keine Scheidemünzen im 20-Gulden-Fuß), wurde der Zollpfennig ausgegeben, der damit eine Ausgleichsmünze darstellte (Pfennig im 20-Gulden-Fuß). | ||
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Aktuelle Version vom 3. August 2021, 09:21 Uhr
1. Unter Kurfürst Carl Theodor (1742 –1799) 1766 ausgegebene Kupfermünze der Kurpfalz, Vs. Landesbezeichnung und Wappen zwischen Zweigen, Rs. zwischen Lorbeerzweigen, Wertangabe 1 ZOLL / PFENNIG 1766. Diese Münze galt im allgemeinen Geldumlauf 1 1⁄2 Pfennig, bei Zahlungen an die kurfürstlichen Kassen wurde der Zollpfennig jedoch nur mit 1 Pfennig bewertet. Der Zollpfennig war daher eine Maßnahme zur Zollerhöhung.
2. Nur im Jahr 1777 ausgegebene Kupfermünze von Hessen-Darmstadt mit der Wertangabe 1 ZOLL / PFENNIG. Der Grund für die Ausgabe lag darin, daß Hessen-Darmstadt 1765 den 20-Gulden-Fuß eingeführt hatte, alle umliegenden Staaten aber den 24-Gulden-Fuß beibehielten. Hessen-Darmstadt ließ deshalb zwar im Wormser Rezeß vom Januar 1766 den 24-Gulden-Fuß wieder zu, allerdings mußten die Zahlungen an die öffentlichen Kassen und Zollposten im 20-Gulden-Fuß erfolgen. Um die Schwierigkeiten bei Ausgleichszahlungen zu beheben (es gab keine Scheidemünzen im 20-Gulden-Fuß), wurde der Zollpfennig ausgegeben, der damit eine Ausgleichsmünze darstellte (Pfennig im 20-Gulden-Fuß).