Zehner: Unterschied zwischen den Versionen
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Allgemeinbezeichnung für 1⁄10 oder das Zehnfache eines Nominals bzw. Münztyps. Hierzu gehören u. a. die 1⁄10 Guldener (6 Kreuzer) der Eßlinger Reichsmünzordnung von 1524, die 10-Kreuzer-Stücke oder 1⁄6 Reichsguldiner der Augsburger Reichsmünzordnungen von 1551 und 1559, die 10-Kreuzer-Stücke des Konventionsfußes aus der zweiten Hälfte des 18. Jh. sowie verschiedene 10-Pfennig-Stücke, so der ab 1840 geprägte sächsische Neugroschen oder die deutschen 10-Pfennig-Stücke seit 1873. Auch auf das 10-Cent-Stück der Euro-Währung wird der Ausdruck Zehner übertragen. | Allgemeinbezeichnung für 1⁄10 oder das Zehnfache eines Nominals bzw. Münztyps. Hierzu gehören u. a. die 1⁄10 Guldener (6 Kreuzer) der Eßlinger Reichsmünzordnung von 1524, die 10-Kreuzer-Stücke oder 1⁄6 Reichsguldiner der Augsburger Reichsmünzordnungen von 1551 und 1559, die 10-Kreuzer-Stücke des Konventionsfußes aus der zweiten Hälfte des 18. Jh. sowie verschiedene 10-Pfennig-Stücke, so der ab 1840 geprägte sächsische Neugroschen oder die deutschen 10-Pfennig-Stücke seit 1873. Auch auf das 10-Cent-Stück der Euro-Währung wird der Ausdruck Zehner übertragen. | ||
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Aktuelle Version vom 3. August 2021, 09:21 Uhr
Allgemeinbezeichnung für 1⁄10 oder das Zehnfache eines Nominals bzw. Münztyps. Hierzu gehören u. a. die 1⁄10 Guldener (6 Kreuzer) der Eßlinger Reichsmünzordnung von 1524, die 10-Kreuzer-Stücke oder 1⁄6 Reichsguldiner der Augsburger Reichsmünzordnungen von 1551 und 1559, die 10-Kreuzer-Stücke des Konventionsfußes aus der zweiten Hälfte des 18. Jh. sowie verschiedene 10-Pfennig-Stücke, so der ab 1840 geprägte sächsische Neugroschen oder die deutschen 10-Pfennig-Stücke seit 1873. Auch auf das 10-Cent-Stück der Euro-Währung wird der Ausdruck Zehner übertragen.