Zehner: Unterschied zwischen den Versionen

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Allgemeinbezeichnung für 1⁄10 oder das Zehnfache eines Nominals bzw. Münztyps. Hierzu gehören u. a. die 1⁄10 Guldener (6 Kreuzer) der Eßlinger Reichsmünzordnung von 1524, die 10-Kreuzer-Stücke oder 1⁄6 Reichsguldiner der Augsburger Reichsmünzordnungen von 1551 und 1559, die 10-Kreuzer-Stücke des Konventionsfußes aus der zweiten Hälfte des 18. Jh. sowie verschiedene 10-Pfennig-Stücke, so der ab 1840 geprägte sächsische Neugroschen oder die deutschen 10-Pfennig-Stücke seit 1873. Auch auf das 10-Cent-Stück der Euro-Währung wird der Ausdruck Zehner übertragen.
 
Allgemeinbezeichnung für 1⁄10 oder das Zehnfache eines Nominals bzw. Münztyps. Hierzu gehören u. a. die 1⁄10 Guldener (6 Kreuzer) der Eßlinger Reichsmünzordnung von 1524, die 10-Kreuzer-Stücke oder 1⁄6 Reichsguldiner der Augsburger Reichsmünzordnungen von 1551 und 1559, die 10-Kreuzer-Stücke des Konventionsfußes aus der zweiten Hälfte des 18. Jh. sowie verschiedene 10-Pfennig-Stücke, so der ab 1840 geprägte sächsische Neugroschen oder die deutschen 10-Pfennig-Stücke seit 1873. Auch auf das 10-Cent-Stück der Euro-Währung wird der Ausdruck Zehner übertragen.
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Version vom 23. Juli 2021, 16:04 Uhr

Zehner.png
Pfalz-Neuburg, Ottheinrich und Philipp (1504 – 1544), Zehner 1530, Münzstätte Neuburg

Allgemeinbezeichnung für 1⁄10 oder das Zehnfache eines Nominals bzw. Münztyps. Hierzu gehören u. a. die 1⁄10 Guldener (6 Kreuzer) der Eßlinger Reichsmünzordnung von 1524, die 10-Kreuzer-Stücke oder 1⁄6 Reichsguldiner der Augsburger Reichsmünzordnungen von 1551 und 1559, die 10-Kreuzer-Stücke des Konventionsfußes aus der zweiten Hälfte des 18. Jh. sowie verschiedene 10-Pfennig-Stücke, so der ab 1840 geprägte sächsische Neugroschen oder die deutschen 10-Pfennig-Stücke seit 1873. Auch auf das 10-Cent-Stück der Euro-Währung wird der Ausdruck Zehner übertragen.