Wormser Rentengeld: Unterschied zwischen den Versionen

Aus MGM Münzlexikon
(Imported from text file)
(Imported from text file)
 
Zeile 5: Zeile 5:
 
Von der Stadt Worms mit den Jahrgängen 1626 und 1628 zur Behebung des Kleingeldmangels nach dem Einschmelzen des Kippergelds ausgegebene guthaltige Albus-Prägungen mit den kombinierten Umschrift von Vs. und Rs. RENTENGELT DER STATT WORMBS und Schüsselpfennige (nur von 1626) mit den Buchstaben R – G für „Renten-Geld“ links und rechts vom Wappenschild. Es wurde vom Rentamt (Rentkammer) ausgegeben, einer Verwaltungsstelle der städtischen Einnahmen aus Zoll, Geleit, Münze, Jagd und anderen städtischen Gebühren.
 
Von der Stadt Worms mit den Jahrgängen 1626 und 1628 zur Behebung des Kleingeldmangels nach dem Einschmelzen des Kippergelds ausgegebene guthaltige Albus-Prägungen mit den kombinierten Umschrift von Vs. und Rs. RENTENGELT DER STATT WORMBS und Schüsselpfennige (nur von 1626) mit den Buchstaben R – G für „Renten-Geld“ links und rechts vom Wappenschild. Es wurde vom Rentamt (Rentkammer) ausgegeben, einer Verwaltungsstelle der städtischen Einnahmen aus Zoll, Geleit, Münze, Jagd und anderen städtischen Gebühren.
 
<div class="numCat">
 
<div class="numCat">
 +
{{#set: Has main title=Wormser Rentengeld}}
 
{{#set: Has numismatic Category=Altdeutschland}}
 
{{#set: Has numismatic Category=Altdeutschland}}
 
{{#set: Has numismatic Category=Münznamen, lokal und Sammlerbenennungen}}
 
{{#set: Has numismatic Category=Münznamen, lokal und Sammlerbenennungen}}

Aktuelle Version vom 3. August 2021, 09:21 Uhr

Wormser Rentengeld.png
Wormser Rentengeld zu 1 Albus 1626

Von der Stadt Worms mit den Jahrgängen 1626 und 1628 zur Behebung des Kleingeldmangels nach dem Einschmelzen des Kippergelds ausgegebene guthaltige Albus-Prägungen mit den kombinierten Umschrift von Vs. und Rs. RENTENGELT DER STATT WORMBS und Schüsselpfennige (nur von 1626) mit den Buchstaben R – G für „Renten-Geld“ links und rechts vom Wappenschild. Es wurde vom Rentamt (Rentkammer) ausgegeben, einer Verwaltungsstelle der städtischen Einnahmen aus Zoll, Geleit, Münze, Jagd und anderen städtischen Gebühren.