Umlaufverlust

Aus MGM Münzlexikon
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Auch Materialverlust (Abrieb, betrügerisches Befeilen) von Edelmetallmünzen während der Geldzirkulation. Im Deutschen Reich (ab 1871) stand der Staat für den Umlaufverlust ein, wenn eine Goldmünze unter das Passiergewicht gefallen war. Für die Münze wurde der Nennwert ausgezahlt. In Großbritannien mußte der letzte Besitzer den Verlust tragen. Ihm wurde die betreffende untergewichtige Münze zerschnitten zurückgegeben, so daß die Stücke nur noch als Altmetall zu verwerten waren.