Torgauer Münzfuß

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Münzfuß, der als Ergänzung des → Leipziger Münzfußes am 28. Febr. 1690 für die kleineren Silbermünzen eine billigere Prägung festlegte, nämlich 1- und 2-Gutegroschen-Stücke, sowie Mariengroschen für 12 1/2 Taler (gegenüber dem Leipziger Münzfuß von 12 Talern), 6, 4, 3 Pfennige für 13 Taler (gegenüber dem Leipziger Münzfuß von 12 Talern) aus der feinen Mark. Von Brandenburg, das noch geringhaltigere Münzen prägte, wurde der Torgauer Münzfuß nicht ratifiziert, von Sachsen nicht lange eingehalten.