Geldschein

Aus MGM Münzlexikon

Papiernes Geldzeichen, seinem Charakter nach seit dem 19. Jh. zu unterscheiden als:
1. klassische Banknoten, die gegen Gold und eventuell Silber einlösbar waren und nur gegen bankmäßige Deckung ausgegeben werden durften;
2. → Tresorscheine, die mit gewissen Ausnahmen gesetzliche Zahlungskraft hatten, z. B. war in Preußen im 19. Jh. ein Viertel der öffentlichen Abgaben in Tresorscheinen zu entrichten, die durch die → Kassenscheine abgelöst wurden;
3. die Darlehenskassenscheine (oder → Reichskassenscheine), die als Kreditgeld des Staates gesetzliche Zahlungskraft nur gegenüber öffentlichen Kassen hatten. Ihre Einlösung war für einen künftigen Termin vorgesehen bzw. sie mußten von der Reichsbank gegen Bargeld eingelöst werden;
4. gewöhnliches Papiergeld, also Geldscheine mit staatlichem Zwangskurs (gesetzliche Zahlungskraft), die ohne Einlösungsverpflichtungen ausgegeben sind.