Simpelgulden: Unterschied zwischen den Versionen

Aus MGM Münzlexikon
(Imported from text file)
 
(Imported from text file)
Zeile 1: Zeile 1:
 
Auch Florenus simplex, Moselgulden: infolge Verschlechterung der Silbermünze 1444 entstandene → [[Rechnungsmünze|Rechnungsmünze]] des Erzbistums Trier. Unabhängig von der Qualität der im Feingewicht sinkenden Albus wurde der Simpelgulden zu 24 Albus gerechnet, während der Goldgulden einer ständig wachsenden Anzahl Albus entsprach. Als 1580 der Goldgulden in specie 36 Albus galt, wurde als neuer Rechnungsgulden der Florenus Rhenanus zu 36 Albus eingeführt, 1615 gefolgt vom Florenus rotatus (Radergulden) als doppelter Simpelgulden zu 48 Albus.
 
Auch Florenus simplex, Moselgulden: infolge Verschlechterung der Silbermünze 1444 entstandene → [[Rechnungsmünze|Rechnungsmünze]] des Erzbistums Trier. Unabhängig von der Qualität der im Feingewicht sinkenden Albus wurde der Simpelgulden zu 24 Albus gerechnet, während der Goldgulden einer ständig wachsenden Anzahl Albus entsprach. Als 1580 der Goldgulden in specie 36 Albus galt, wurde als neuer Rechnungsgulden der Florenus Rhenanus zu 36 Albus eingeführt, 1615 gefolgt vom Florenus rotatus (Radergulden) als doppelter Simpelgulden zu 48 Albus.
 +
{{#set: Has numismatic Category=Altdeutschland}}
 +
{{#set: Has numismatic Category=Münznamen, lokal und Sammlerbenennungen}}
 +
{{#set: Has numismatic Category=Altdeutschland}}
 +
{{#set: Has numismatic Category=Nominale}}
 +
{{#set: Has numismatic Category=Gulden (Gold und Silber)}}
 +
{{#set: Has numismatic Category=Altdeutschland}}
 +
{{#set: Has numismatic Category=Nominale: Rechnungsmünzen}}

Version vom 12. Juni 2021, 09:53 Uhr

Auch Florenus simplex, Moselgulden: infolge Verschlechterung der Silbermünze 1444 entstandene → Rechnungsmünze des Erzbistums Trier. Unabhängig von der Qualität der im Feingewicht sinkenden Albus wurde der Simpelgulden zu 24 Albus gerechnet, während der Goldgulden einer ständig wachsenden Anzahl Albus entsprach. Als 1580 der Goldgulden in specie 36 Albus galt, wurde als neuer Rechnungsgulden der Florenus Rhenanus zu 36 Albus eingeführt, 1615 gefolgt vom Florenus rotatus (Radergulden) als doppelter Simpelgulden zu 48 Albus.