Richtpfennig: Unterschied zwischen den Versionen
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1. Kleines deutsches Massemaß, Edelmetall- und Probiergewicht. Bis etwa in das 12./13. Jh. war der Richtpfennig die kleinste Masseeinheit, die man anhand der Waagengenauigkeit ermitteln konnte, 1 Richtpfennig = 0,913 g (nach der Kölnischen Mark), 4 Richtpfennig = 1 Quentchen; 256 Richtpfennig = 1 (Gewichts-)Mark. Als im 16. Jh. in Frankreich Waagen entwickelt wurden, mit denen man auch Massen unterhalb des Richtpfennigs differenzieren konnte, stellte man fest, daß 1 Richtpfennig genau 17 Grains poids de marc des französischen Gewichtssystems entsprachen. Im deutschen Sprachgebrauch wurden die französischen Grains als Äßchen (Eschen) als Unterteilung der (Kölnischen) Mark übernommen, 1 Richtpfennig = 17 Äßchen bzw. auf der Basis des niederlänischen Äßchens, 1 Richtpfennig = 19 Äßchen. Seit dem Ende des 17. Jh. (frühestens nachgewiesen 1694) wurde die Mark in 256 x 256 Richtpfennig-Teile = 65 536 Richtpfennig-Teile = 0,00357 g (in Preußen auf der Basis der Kölnischen Mark). In Österreich war die Wiener Mark die Berechnungsgrundlage, so daß 1 Richtpfennig-Teil = 0,004283 g entsprach. <br> 2. Probiergewicht. Als Probiergewicht war der Richtpfennig ein sogenanntes → [[Verjüngtes Gewicht|verjüngtes Gewicht]]. Durch ihn wurde die Gewichtsmark des verjüngten Gewichts verkörpert, d. h., die Probiermark entsprach in der Masse dem Richtpfennig bei den Feingehaltsbestimmungen wurde der Richtpfennig in 256 Richtpfennig-Teile eingeteilt. | 1. Kleines deutsches Massemaß, Edelmetall- und Probiergewicht. Bis etwa in das 12./13. Jh. war der Richtpfennig die kleinste Masseeinheit, die man anhand der Waagengenauigkeit ermitteln konnte, 1 Richtpfennig = 0,913 g (nach der Kölnischen Mark), 4 Richtpfennig = 1 Quentchen; 256 Richtpfennig = 1 (Gewichts-)Mark. Als im 16. Jh. in Frankreich Waagen entwickelt wurden, mit denen man auch Massen unterhalb des Richtpfennigs differenzieren konnte, stellte man fest, daß 1 Richtpfennig genau 17 Grains poids de marc des französischen Gewichtssystems entsprachen. Im deutschen Sprachgebrauch wurden die französischen Grains als Äßchen (Eschen) als Unterteilung der (Kölnischen) Mark übernommen, 1 Richtpfennig = 17 Äßchen bzw. auf der Basis des niederlänischen Äßchens, 1 Richtpfennig = 19 Äßchen. Seit dem Ende des 17. Jh. (frühestens nachgewiesen 1694) wurde die Mark in 256 x 256 Richtpfennig-Teile = 65 536 Richtpfennig-Teile = 0,00357 g (in Preußen auf der Basis der Kölnischen Mark). In Österreich war die Wiener Mark die Berechnungsgrundlage, so daß 1 Richtpfennig-Teil = 0,004283 g entsprach. <br> 2. Probiergewicht. Als Probiergewicht war der Richtpfennig ein sogenanntes → [[Verjüngtes Gewicht|verjüngtes Gewicht]]. Durch ihn wurde die Gewichtsmark des verjüngten Gewichts verkörpert, d. h., die Probiermark entsprach in der Masse dem Richtpfennig bei den Feingehaltsbestimmungen wurde der Richtpfennig in 256 Richtpfennig-Teile eingeteilt. | ||
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:48 Uhr
1. Kleines deutsches Massemaß, Edelmetall- und Probiergewicht. Bis etwa in das 12./13. Jh. war der Richtpfennig die kleinste Masseeinheit, die man anhand der Waagengenauigkeit ermitteln konnte, 1 Richtpfennig = 0,913 g (nach der Kölnischen Mark), 4 Richtpfennig = 1 Quentchen; 256 Richtpfennig = 1 (Gewichts-)Mark. Als im 16. Jh. in Frankreich Waagen entwickelt wurden, mit denen man auch Massen unterhalb des Richtpfennigs differenzieren konnte, stellte man fest, daß 1 Richtpfennig genau 17 Grains poids de marc des französischen Gewichtssystems entsprachen. Im deutschen Sprachgebrauch wurden die französischen Grains als Äßchen (Eschen) als Unterteilung der (Kölnischen) Mark übernommen, 1 Richtpfennig = 17 Äßchen bzw. auf der Basis des niederlänischen Äßchens, 1 Richtpfennig = 19 Äßchen. Seit dem Ende des 17. Jh. (frühestens nachgewiesen 1694) wurde die Mark in 256 x 256 Richtpfennig-Teile = 65 536 Richtpfennig-Teile = 0,00357 g (in Preußen auf der Basis der Kölnischen Mark). In Österreich war die Wiener Mark die Berechnungsgrundlage, so daß 1 Richtpfennig-Teil = 0,004283 g entsprach.
2. Probiergewicht. Als Probiergewicht war der Richtpfennig ein sogenanntes → Verjüngtes Gewicht. Durch ihn wurde die Gewichtsmark des verjüngten Gewichts verkörpert, d. h., die Probiermark entsprach in der Masse dem Richtpfennig bei den Feingehaltsbestimmungen wurde der Richtpfennig in 256 Richtpfennig-Teile eingeteilt.