Rentenmark: Unterschied zwischen den Versionen

Aus MGM Münzlexikon
(Imported from text file)
(Imported from text file)
 
Zeile 1: Zeile 1:
 
Von der → [[Deutsche Rentenbank|Deutschen Rentenbank]] aufgrund der Verordnung vom 15. Oktober 1923 emittierte neue Währung (1 Rentenmark = 100 Rentenpfennig) auf der Deckungsgrundlage von Naturalprodukt- und Liegenschaftsverschreibungen, Grundschulden auf land-, forstwirtschaftliche, gärtnerische Liegenschaften und Belastung von industriellen, gewerblichen und Handelsbetrieben einschließlich der Banken. Geldscheine zu 1, 2, 5, 10, 50, 100, 500 und 1000 Rentenmark neben Münznominalen (→ Rentenpfennig). 1 Rentenmark entsprach im November 1923 dem Kurs von 1 Billion Inflationsmark. Die Deutsche Rentenbank war verpflichtet, die von ihr ausgegebenen Rentenbankscheine jederzeit gegen ihre auf Goldmark lautenden, mit 5 % verzinslichen Rentenbriefe einzulösen, und zwar jeweils in Rentenbriefen über 500 Goldmark für 500 Rentenmark. Diese Verpflichtung entfiel bereits im Jahr 1925.
 
Von der → [[Deutsche Rentenbank|Deutschen Rentenbank]] aufgrund der Verordnung vom 15. Oktober 1923 emittierte neue Währung (1 Rentenmark = 100 Rentenpfennig) auf der Deckungsgrundlage von Naturalprodukt- und Liegenschaftsverschreibungen, Grundschulden auf land-, forstwirtschaftliche, gärtnerische Liegenschaften und Belastung von industriellen, gewerblichen und Handelsbetrieben einschließlich der Banken. Geldscheine zu 1, 2, 5, 10, 50, 100, 500 und 1000 Rentenmark neben Münznominalen (→ Rentenpfennig). 1 Rentenmark entsprach im November 1923 dem Kurs von 1 Billion Inflationsmark. Die Deutsche Rentenbank war verpflichtet, die von ihr ausgegebenen Rentenbankscheine jederzeit gegen ihre auf Goldmark lautenden, mit 5 % verzinslichen Rentenbriefe einzulösen, und zwar jeweils in Rentenbriefen über 500 Goldmark für 500 Rentenmark. Diese Verpflichtung entfiel bereits im Jahr 1925.
 
<div class="numCat">
 
<div class="numCat">
 +
{{#set: Has main title=Rentenmark}}
 
{{#set: Has numismatic Category=Numismatik}}
 
{{#set: Has numismatic Category=Numismatik}}
 
{{#set: Has numismatic Category=Geldgeschichte, Kredit- und Papiergeld}}
 
{{#set: Has numismatic Category=Geldgeschichte, Kredit- und Papiergeld}}

Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:48 Uhr

Von der → Deutschen Rentenbank aufgrund der Verordnung vom 15. Oktober 1923 emittierte neue Währung (1 Rentenmark = 100 Rentenpfennig) auf der Deckungsgrundlage von Naturalprodukt- und Liegenschaftsverschreibungen, Grundschulden auf land-, forstwirtschaftliche, gärtnerische Liegenschaften und Belastung von industriellen, gewerblichen und Handelsbetrieben einschließlich der Banken. Geldscheine zu 1, 2, 5, 10, 50, 100, 500 und 1000 Rentenmark neben Münznominalen (→ Rentenpfennig). 1 Rentenmark entsprach im November 1923 dem Kurs von 1 Billion Inflationsmark. Die Deutsche Rentenbank war verpflichtet, die von ihr ausgegebenen Rentenbankscheine jederzeit gegen ihre auf Goldmark lautenden, mit 5 % verzinslichen Rentenbriefe einzulösen, und zwar jeweils in Rentenbriefen über 500 Goldmark für 500 Rentenmark. Diese Verpflichtung entfiel bereits im Jahr 1925.