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Von der → [[Deutsche Rentenbank|Deutschen Rentenbank]] aufgrund der Verordnung vom 15. Oktober 1923 emittierte neue Währung (1 Rentenmark = 100 Rentenpfennig) auf der Deckungsgrundlage von Naturalprodukt- und Liegenschaftsverschreibungen, Grundschulden auf land-, forstwirtschaftliche, gärtnerische Liegenschaften und Belastung von industriellen, gewerblichen und Handelsbetrieben einschließlich der Banken. Geldscheine zu 1, 2, 5, 10, 50, 100, 500 und 1000 Rentenmark neben Münznominalen (→ Rentenpfennig). 1 Rentenmark entsprach im November 1923 dem Kurs von 1 Billion Inflationsmark. Die Deutsche Rentenbank war verpflichtet, die von ihr ausgegebenen Rentenbankscheine jederzeit gegen ihre auf Goldmark lautenden, mit 5 % verzinslichen Rentenbriefe einzulösen, und zwar jeweils in Rentenbriefen über 500 Goldmark für 500 Rentenmark. Diese Verpflichtung entfiel bereits im Jahr 1925. | Von der → [[Deutsche Rentenbank|Deutschen Rentenbank]] aufgrund der Verordnung vom 15. Oktober 1923 emittierte neue Währung (1 Rentenmark = 100 Rentenpfennig) auf der Deckungsgrundlage von Naturalprodukt- und Liegenschaftsverschreibungen, Grundschulden auf land-, forstwirtschaftliche, gärtnerische Liegenschaften und Belastung von industriellen, gewerblichen und Handelsbetrieben einschließlich der Banken. Geldscheine zu 1, 2, 5, 10, 50, 100, 500 und 1000 Rentenmark neben Münznominalen (→ Rentenpfennig). 1 Rentenmark entsprach im November 1923 dem Kurs von 1 Billion Inflationsmark. Die Deutsche Rentenbank war verpflichtet, die von ihr ausgegebenen Rentenbankscheine jederzeit gegen ihre auf Goldmark lautenden, mit 5 % verzinslichen Rentenbriefe einzulösen, und zwar jeweils in Rentenbriefen über 500 Goldmark für 500 Rentenmark. Diese Verpflichtung entfiel bereits im Jahr 1925. | ||
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:48 Uhr
Von der → Deutschen Rentenbank aufgrund der Verordnung vom 15. Oktober 1923 emittierte neue Währung (1 Rentenmark = 100 Rentenpfennig) auf der Deckungsgrundlage von Naturalprodukt- und Liegenschaftsverschreibungen, Grundschulden auf land-, forstwirtschaftliche, gärtnerische Liegenschaften und Belastung von industriellen, gewerblichen und Handelsbetrieben einschließlich der Banken. Geldscheine zu 1, 2, 5, 10, 50, 100, 500 und 1000 Rentenmark neben Münznominalen (→ Rentenpfennig). 1 Rentenmark entsprach im November 1923 dem Kurs von 1 Billion Inflationsmark. Die Deutsche Rentenbank war verpflichtet, die von ihr ausgegebenen Rentenbankscheine jederzeit gegen ihre auf Goldmark lautenden, mit 5 % verzinslichen Rentenbriefe einzulösen, und zwar jeweils in Rentenbriefen über 500 Goldmark für 500 Rentenmark. Diese Verpflichtung entfiel bereits im Jahr 1925.
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