Puffin: Unterschied zwischen den Versionen

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  <div class="coinCaption">Lundy, Martin Coles Harman, 1 Puffin 1929</div>
 
  <div class="coinCaption">Lundy, Martin Coles Harman, 1 Puffin 1929</div>
  
„Währungs“bezeichnung auf zwei Bronzemünzen zu 1⁄2 und 1 Puffin, die im Jahr 1929 für den Besitzer der Insel Lundy (Insel vor der Küste Cornwalls in der Einfahrt zum Bristol-Kanal), Martin Coles Harman, in Birmingham geprägt worden sind und die dem Halfpenny und Penny gleichgestellt werden sollten. Beide Münzen zeigen das Kopfbild von M. C. Harman auf der Vs. und den Kopf eines Puffin (Vogel) auf der Rs. Harman wurde jedoch wegen der unerlaubten Ausgabe von Münzen angeklagt, verlor den Prozeß und mußte eine Geldstrafe von 5 Pfund 15 Shillings bezahlen. Die Münzen wurden für ungültig erklärt. Sein Sohn Albion P. Harman ließ 1965 in den USA PP-Abschläge in Bronze und Nickelmessing anfertigen.
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„Währungs“bezeichnung auf zwei Bronzemünzen zu 1⁄2 und 1 Puffin, die im Jahr 1929 für den Besitzer der Insel Lundy (Insel vor der Küste Cornwalls in der Einfahrt zum Bristol-Kanal), Martin Coles Harman, in Birmingham geprägt worden sind und die dem Halfpenny und Penny gleichgestellt werden sollten. Beide Münzen zeigen das Kopfbild von M. C. Harman auf der Vs. und den Kopf eines Puffin (Vogel) auf der Rs. Harman wurde jedoch wegen der unerlaubten Ausgabe von Münzen angeklagt, verlor den Prozeß und mußte eine Geldstrafe von 5 Pfund 15 Shillings bezahlen. Die Münzen wurden für ungültig erklärt. Sein Sohn Albion P. Harman ließ 1965 in den USA PP-Abschläge in Bronze und Nickelmessing anfertigen.  
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Version vom 12. Juni 2021, 09:53 Uhr

Puffin.png
Lundy, Martin Coles Harman, 1 Puffin 1929

„Währungs“bezeichnung auf zwei Bronzemünzen zu 1⁄2 und 1 Puffin, die im Jahr 1929 für den Besitzer der Insel Lundy (Insel vor der Küste Cornwalls in der Einfahrt zum Bristol-Kanal), Martin Coles Harman, in Birmingham geprägt worden sind und die dem Halfpenny und Penny gleichgestellt werden sollten. Beide Münzen zeigen das Kopfbild von M. C. Harman auf der Vs. und den Kopf eines Puffin (Vogel) auf der Rs. Harman wurde jedoch wegen der unerlaubten Ausgabe von Münzen angeklagt, verlor den Prozeß und mußte eine Geldstrafe von 5 Pfund 15 Shillings bezahlen. Die Münzen wurden für ungültig erklärt. Sein Sohn Albion P. Harman ließ 1965 in den USA PP-Abschläge in Bronze und Nickelmessing anfertigen.