Personalunion: Unterschied zwischen den Versionen

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Staatenverbindung aufgrund eines gemeinsamen Staatsoberhaupts ohne Beeinträchtigung der Selbständigkeit der Einzelstaaten. Eine Personalunion bestand z. B. zwischen Großbritannien und Hannover 1714 bis 1837. Im Unterschied zur Personalunion stellt die Realunion eine durch völkerrechtlichen Vertrag entstandene tatsächliche Staatenverbindung unter der Hegemonie eines der kooperierten Staaten dar, z. B. Schweden und Norwegen 1814 bis 1905, die österreichisch-ungarische Monarchie 1867 bis 1918, Dänemark und Island 1918 bis 1944.
 
Staatenverbindung aufgrund eines gemeinsamen Staatsoberhaupts ohne Beeinträchtigung der Selbständigkeit der Einzelstaaten. Eine Personalunion bestand z. B. zwischen Großbritannien und Hannover 1714 bis 1837. Im Unterschied zur Personalunion stellt die Realunion eine durch völkerrechtlichen Vertrag entstandene tatsächliche Staatenverbindung unter der Hegemonie eines der kooperierten Staaten dar, z. B. Schweden und Norwegen 1814 bis 1905, die österreichisch-ungarische Monarchie 1867 bis 1918, Dänemark und Island 1918 bis 1944.
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Version vom 12. Juni 2021, 09:53 Uhr

Staatenverbindung aufgrund eines gemeinsamen Staatsoberhaupts ohne Beeinträchtigung der Selbständigkeit der Einzelstaaten. Eine Personalunion bestand z. B. zwischen Großbritannien und Hannover 1714 bis 1837. Im Unterschied zur Personalunion stellt die Realunion eine durch völkerrechtlichen Vertrag entstandene tatsächliche Staatenverbindung unter der Hegemonie eines der kooperierten Staaten dar, z. B. Schweden und Norwegen 1814 bis 1905, die österreichisch-ungarische Monarchie 1867 bis 1918, Dänemark und Island 1918 bis 1944.