Nördlinger Münztag: Unterschied zwischen den Versionen

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Übereinkunft vom 13. April 1564, auf der die Landfriedenskreise Franken, Bayern und Schwaben einen → [[Münzbezirk|Münzbezirk]] zur Einhaltung der → [[Reichsmünzordnungen|Reichsmünzordnung]] (von 1559) bildeten. Anlaß dafür war die Verschlechterung der Rheinischen Gulden und des Talers, die nach der Reichsmünzordnung zu 75 bzw. 68 Kreuzern festgesetzt worden waren.
 
Übereinkunft vom 13. April 1564, auf der die Landfriedenskreise Franken, Bayern und Schwaben einen → [[Münzbezirk|Münzbezirk]] zur Einhaltung der → [[Reichsmünzordnungen|Reichsmünzordnung]] (von 1559) bildeten. Anlaß dafür war die Verschlechterung der Rheinischen Gulden und des Talers, die nach der Reichsmünzordnung zu 75 bzw. 68 Kreuzern festgesetzt worden waren.
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:42 Uhr

Übereinkunft vom 13. April 1564, auf der die Landfriedenskreise Franken, Bayern und Schwaben einen → Münzbezirk zur Einhaltung der → Reichsmünzordnung (von 1559) bildeten. Anlaß dafür war die Verschlechterung der Rheinischen Gulden und des Talers, die nach der Reichsmünzordnung zu 75 bzw. 68 Kreuzern festgesetzt worden waren.