Nördlinger Münztag: Unterschied zwischen den Versionen
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Übereinkunft vom 13. April 1564, auf der die Landfriedenskreise Franken, Bayern und Schwaben einen → [[Münzbezirk|Münzbezirk]] zur Einhaltung der → [[Reichsmünzordnungen|Reichsmünzordnung]] (von 1559) bildeten. Anlaß dafür war die Verschlechterung der Rheinischen Gulden und des Talers, die nach der Reichsmünzordnung zu 75 bzw. 68 Kreuzern festgesetzt worden waren. | Übereinkunft vom 13. April 1564, auf der die Landfriedenskreise Franken, Bayern und Schwaben einen → [[Münzbezirk|Münzbezirk]] zur Einhaltung der → [[Reichsmünzordnungen|Reichsmünzordnung]] (von 1559) bildeten. Anlaß dafür war die Verschlechterung der Rheinischen Gulden und des Talers, die nach der Reichsmünzordnung zu 75 bzw. 68 Kreuzern festgesetzt worden waren. | ||
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Version vom 12. Juni 2021, 09:53 Uhr
Übereinkunft vom 13. April 1564, auf der die Landfriedenskreise Franken, Bayern und Schwaben einen → Münzbezirk zur Einhaltung der → Reichsmünzordnung (von 1559) bildeten. Anlaß dafür war die Verschlechterung der Rheinischen Gulden und des Talers, die nach der Reichsmünzordnung zu 75 bzw. 68 Kreuzern festgesetzt worden waren.