Monnaies féodales: Unterschied zwischen den Versionen

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(franz., Feudalmünzen): im Unterschied zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation setzte in Frankreich die feudale Zersplitterung im Münzwesen schon zur Zeit Karls des Kahlen (843 – 877) ein. Erst allmählich gelang es dem Königtum, die Münzprägungen der Dynasten wieder einzuschränken. So ließen z. B. nicht nur die Lehnsfürstentümer Francien, Flandern, Normandie und Bretagne prägen, sondern auch zahlreiche mit gräflichen Rechten ausgestattete andere Feudalherren, auch geistliche. Die große Zahl der Münzstätten hatte die Verringerung des Wertgehalts der Pfennige und den Verfall der Prägungen zur Folge. Der Erlaß von Chartres aus dem Jahr 1262 bestimmte, daß M. f. nur im Gebiet des ausgebenden Fürsten umlaufen durften. Erst unter Ludwig (Louis) X. (1314 bis 1316) wurde 1315 die Prägung der Feudalherren auf 30 Münzstätten beschränkt.
 
(franz., Feudalmünzen): im Unterschied zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation setzte in Frankreich die feudale Zersplitterung im Münzwesen schon zur Zeit Karls des Kahlen (843 – 877) ein. Erst allmählich gelang es dem Königtum, die Münzprägungen der Dynasten wieder einzuschränken. So ließen z. B. nicht nur die Lehnsfürstentümer Francien, Flandern, Normandie und Bretagne prägen, sondern auch zahlreiche mit gräflichen Rechten ausgestattete andere Feudalherren, auch geistliche. Die große Zahl der Münzstätten hatte die Verringerung des Wertgehalts der Pfennige und den Verfall der Prägungen zur Folge. Der Erlaß von Chartres aus dem Jahr 1262 bestimmte, daß M. f. nur im Gebiet des ausgebenden Fürsten umlaufen durften. Erst unter Ludwig (Louis) X. (1314 bis 1316) wurde 1315 die Prägung der Feudalherren auf 30 Münzstätten beschränkt.
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Version vom 12. Juni 2021, 09:53 Uhr

(franz., Feudalmünzen): im Unterschied zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation setzte in Frankreich die feudale Zersplitterung im Münzwesen schon zur Zeit Karls des Kahlen (843 – 877) ein. Erst allmählich gelang es dem Königtum, die Münzprägungen der Dynasten wieder einzuschränken. So ließen z. B. nicht nur die Lehnsfürstentümer Francien, Flandern, Normandie und Bretagne prägen, sondern auch zahlreiche mit gräflichen Rechten ausgestattete andere Feudalherren, auch geistliche. Die große Zahl der Münzstätten hatte die Verringerung des Wertgehalts der Pfennige und den Verfall der Prägungen zur Folge. Der Erlaß von Chartres aus dem Jahr 1262 bestimmte, daß M. f. nur im Gebiet des ausgebenden Fürsten umlaufen durften. Erst unter Ludwig (Louis) X. (1314 bis 1316) wurde 1315 die Prägung der Feudalherren auf 30 Münzstätten beschränkt.