Medaillenverordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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In Deutschland gültige Vorschriften zur Verhinderung der Herstellung und des Vertriebs von mit umlauffähigem Geld verwechselbaren Marken und Medaillen, also von Prägungen, die durch ihr Aussehen oder der Angabe von Nominalbezeichnungen den Eindruck von Münzen (auch anderer Staaten) vermitteln. Darunter fallen auch nicht gekennzeichnete Nachprägungen von ungültigen Münzen. Verstöße dagegen gelten als Ordnungswidrigkeit und werden von der Bundeswertpapierverwaltung in Bad Homburg verfolgt. | In Deutschland gültige Vorschriften zur Verhinderung der Herstellung und des Vertriebs von mit umlauffähigem Geld verwechselbaren Marken und Medaillen, also von Prägungen, die durch ihr Aussehen oder der Angabe von Nominalbezeichnungen den Eindruck von Münzen (auch anderer Staaten) vermitteln. Darunter fallen auch nicht gekennzeichnete Nachprägungen von ungültigen Münzen. Verstöße dagegen gelten als Ordnungswidrigkeit und werden von der Bundeswertpapierverwaltung in Bad Homburg verfolgt. | ||
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:39 Uhr
In Deutschland gültige Vorschriften zur Verhinderung der Herstellung und des Vertriebs von mit umlauffähigem Geld verwechselbaren Marken und Medaillen, also von Prägungen, die durch ihr Aussehen oder der Angabe von Nominalbezeichnungen den Eindruck von Münzen (auch anderer Staaten) vermitteln. Darunter fallen auch nicht gekennzeichnete Nachprägungen von ungültigen Münzen. Verstöße dagegen gelten als Ordnungswidrigkeit und werden von der Bundeswertpapierverwaltung in Bad Homburg verfolgt.