Münzverrufung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus MGM Münzlexikon
(Imported from text file)
(Imported from text file)
Zeile 1: Zeile 1:
 
(lat. renovatio monetae): Außerkurssetzung und Einziehung von Münzen und nachfolgende Ausgabe neuer Münzen im Spätmittelalter. Der Münzherr hatte dadurch einen Gewinn von bis zu 25%, wenn – wie es häufig praktiziert wurde – für 12 alte Pfennige neun neue ausgegeben wurden. Die Münzverrufung stellte damit eine Kapitalsteuer dar, die vor allem von den Städten bekämpft wurde. Sie wurde mit der vermeintlichen Entwertung der umlaufenden Münze begründet. Die Königsrechte (Regalien) wurden 1158 nach Maßgabe des römischen Rechts festgelegt (Reichstag von Roncaglia). Der Sachsenspiegel (Landrecht) enthält im Abschnitt A 26 des zweiten Buchs einige Vorschriften über die Münzverrufung. Die Münzherren ließen sich das Recht der Münzverrufung und Einführung eines → [[Ewiger Pfennig|Ewigen Pfennigs]] mit finanziellen Abgeltungen durch Steuern (Monetagium) von den Städten und Ständen abkaufen.
 
(lat. renovatio monetae): Außerkurssetzung und Einziehung von Münzen und nachfolgende Ausgabe neuer Münzen im Spätmittelalter. Der Münzherr hatte dadurch einen Gewinn von bis zu 25%, wenn – wie es häufig praktiziert wurde – für 12 alte Pfennige neun neue ausgegeben wurden. Die Münzverrufung stellte damit eine Kapitalsteuer dar, die vor allem von den Städten bekämpft wurde. Sie wurde mit der vermeintlichen Entwertung der umlaufenden Münze begründet. Die Königsrechte (Regalien) wurden 1158 nach Maßgabe des römischen Rechts festgelegt (Reichstag von Roncaglia). Der Sachsenspiegel (Landrecht) enthält im Abschnitt A 26 des zweiten Buchs einige Vorschriften über die Münzverrufung. Die Münzherren ließen sich das Recht der Münzverrufung und Einführung eines → [[Ewiger Pfennig|Ewigen Pfennigs]] mit finanziellen Abgeltungen durch Steuern (Monetagium) von den Städten und Ständen abkaufen.
 +
{{#set: Has numismatic Category=Numismatik}}
 +
{{#set: Has numismatic Category=Geldgeschichte, Kredit- und Papiergeld}}

Version vom 12. Juni 2021, 09:53 Uhr

(lat. renovatio monetae): Außerkurssetzung und Einziehung von Münzen und nachfolgende Ausgabe neuer Münzen im Spätmittelalter. Der Münzherr hatte dadurch einen Gewinn von bis zu 25%, wenn – wie es häufig praktiziert wurde – für 12 alte Pfennige neun neue ausgegeben wurden. Die Münzverrufung stellte damit eine Kapitalsteuer dar, die vor allem von den Städten bekämpft wurde. Sie wurde mit der vermeintlichen Entwertung der umlaufenden Münze begründet. Die Königsrechte (Regalien) wurden 1158 nach Maßgabe des römischen Rechts festgelegt (Reichstag von Roncaglia). Der Sachsenspiegel (Landrecht) enthält im Abschnitt A 26 des zweiten Buchs einige Vorschriften über die Münzverrufung. Die Münzherren ließen sich das Recht der Münzverrufung und Einführung eines → Ewigen Pfennigs mit finanziellen Abgeltungen durch Steuern (Monetagium) von den Städten und Ständen abkaufen.