Leichter Schilling: Unterschied zwischen den Versionen

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Bezeichnung für den Schilling der mecklenburgischen Großherzogtümer ab 1848 (Übernahme des preußischen 14-Taler-Fußes) mit einem Feingewicht von 0,271 g im Unterschied zum → [[Schwerer Schilling|Schweren Schilling]] des → [[Lübischer Kurantfuß|lübischen Kurantfußes]]. Bei der Einführung der Reichswährung wurde dieser Unterschied berücksichtigt (die norddeutschen Schilling-Nominale wurden nach dem Gesetz von 21. September 1875 ungültig). Demnach wurde 1 Schwerer Schilling mit 7 1⁄2 Pfennig und ein L. S. mit 6 1⁄4 Pfennig der Reichswährung umgerechnet.
 
Bezeichnung für den Schilling der mecklenburgischen Großherzogtümer ab 1848 (Übernahme des preußischen 14-Taler-Fußes) mit einem Feingewicht von 0,271 g im Unterschied zum → [[Schwerer Schilling|Schweren Schilling]] des → [[Lübischer Kurantfuß|lübischen Kurantfußes]]. Bei der Einführung der Reichswährung wurde dieser Unterschied berücksichtigt (die norddeutschen Schilling-Nominale wurden nach dem Gesetz von 21. September 1875 ungültig). Demnach wurde 1 Schwerer Schilling mit 7 1⁄2 Pfennig und ein L. S. mit 6 1⁄4 Pfennig der Reichswährung umgerechnet.
 
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:37 Uhr

Bezeichnung für den Schilling der mecklenburgischen Großherzogtümer ab 1848 (Übernahme des preußischen 14-Taler-Fußes) mit einem Feingewicht von 0,271 g im Unterschied zum → Schweren Schilling des → lübischen Kurantfußes. Bei der Einführung der Reichswährung wurde dieser Unterschied berücksichtigt (die norddeutschen Schilling-Nominale wurden nach dem Gesetz von 21. September 1875 ungültig). Demnach wurde 1 Schwerer Schilling mit 7 1⁄2 Pfennig und ein L. S. mit 6 1⁄4 Pfennig der Reichswährung umgerechnet.