Leichter Schilling: Unterschied zwischen den Versionen
(Imported from text file) |
(Imported from text file) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Bezeichnung für den Schilling der mecklenburgischen Großherzogtümer ab 1848 (Übernahme des preußischen 14-Taler-Fußes) mit einem Feingewicht von 0,271 g im Unterschied zum → [[Schwerer Schilling|Schweren Schilling]] des → [[Lübischer Kurantfuß|lübischen Kurantfußes]]. Bei der Einführung der Reichswährung wurde dieser Unterschied berücksichtigt (die norddeutschen Schilling-Nominale wurden nach dem Gesetz von 21. September 1875 ungültig). Demnach wurde 1 Schwerer Schilling mit 7 1⁄2 Pfennig und ein L. S. mit 6 1⁄4 Pfennig der Reichswährung umgerechnet. | Bezeichnung für den Schilling der mecklenburgischen Großherzogtümer ab 1848 (Übernahme des preußischen 14-Taler-Fußes) mit einem Feingewicht von 0,271 g im Unterschied zum → [[Schwerer Schilling|Schweren Schilling]] des → [[Lübischer Kurantfuß|lübischen Kurantfußes]]. Bei der Einführung der Reichswährung wurde dieser Unterschied berücksichtigt (die norddeutschen Schilling-Nominale wurden nach dem Gesetz von 21. September 1875 ungültig). Demnach wurde 1 Schwerer Schilling mit 7 1⁄2 Pfennig und ein L. S. mit 6 1⁄4 Pfennig der Reichswährung umgerechnet. | ||
+ | <div class="numCat"> | ||
{{#set: Has numismatic Category=Altdeutschland}} | {{#set: Has numismatic Category=Altdeutschland}} | ||
{{#set: Has numismatic Category=Nominale}} | {{#set: Has numismatic Category=Nominale}} | ||
{{#set: Has numismatic Category=Altdeutschland}} | {{#set: Has numismatic Category=Altdeutschland}} | ||
{{#set: Has numismatic Category=Münznamen, lokal und Sammlerbenennungen}} | {{#set: Has numismatic Category=Münznamen, lokal und Sammlerbenennungen}} | ||
+ | </div> | ||
{{ShopData|Leichter Schilling}} | {{ShopData|Leichter Schilling}} |
Version vom 23. Juli 2021, 15:43 Uhr
Bezeichnung für den Schilling der mecklenburgischen Großherzogtümer ab 1848 (Übernahme des preußischen 14-Taler-Fußes) mit einem Feingewicht von 0,271 g im Unterschied zum → Schweren Schilling des → lübischen Kurantfußes. Bei der Einführung der Reichswährung wurde dieser Unterschied berücksichtigt (die norddeutschen Schilling-Nominale wurden nach dem Gesetz von 21. September 1875 ungültig). Demnach wurde 1 Schwerer Schilling mit 7 1⁄2 Pfennig und ein L. S. mit 6 1⁄4 Pfennig der Reichswährung umgerechnet.