Leichter Schilling: Unterschied zwischen den Versionen

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Bezeichnung für den Schilling der mecklenburgischen Großherzogtümer ab 1848 (Übernahme des preußischen 14-Taler-Fußes) mit einem Feingewicht von 0,271 g im Unterschied zum [[Schwerer Schilling|Schweren Schilling]] des [[Lübischer Kurantfuß|lübischen Kurantfußes]]. Bei der Einführung der Reichswährung wurde dieser Unterschied berücksichtigt (die norddeutschen Schilling-Nominale wurden nach dem Gesetz von 21. September 1875 ungültig). Demnach wurde 1 Schwerer Schilling mit 7 1⁄2 Pfennig und ein L. S. mit 6 1⁄4 Pfennig der Reichswährung umgerechnet.
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Bezeichnung für den Schilling der mecklenburgischen Großherzogtümer ab 1848 (Übernahme des preußischen 14-Taler-Fußes) mit einem Feingewicht von 0,271 g im Unterschied zum [[Schwerer Schilling|Schweren Schilling]] des [[Lübischer Kurantfuß|lübischen Kurantfußes]]. Bei der Einführung der Reichswährung wurde dieser Unterschied berücksichtigt (die norddeutschen Schilling-Nominale wurden nach dem Gesetz von 21. September 1875 ungültig). Demnach wurde 1 Schwerer Schilling mit 7 1⁄2 Pfennig und ein L. S. mit 6 1⁄4 Pfennig der Reichswährung umgerechnet.

Version vom 11. Mai 2021, 11:01 Uhr

Bezeichnung für den Schilling der mecklenburgischen Großherzogtümer ab 1848 (Übernahme des preußischen 14-Taler-Fußes) mit einem Feingewicht von 0,271 g im Unterschied zum → Schweren Schilling des → lübischen Kurantfußes. Bei der Einführung der Reichswährung wurde dieser Unterschied berücksichtigt (die norddeutschen Schilling-Nominale wurden nach dem Gesetz von 21. September 1875 ungültig). Demnach wurde 1 Schwerer Schilling mit 7 1⁄2 Pfennig und ein L. S. mit 6 1⁄4 Pfennig der Reichswährung umgerechnet.