Kassengeld: Unterschied zwischen den Versionen
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Auch Cassengeld, Kassenmünze: im Kurfürstentum Hannover seit der Mitte des 18. Jh. bei den Landeskassen zur Einzahlung zugelassenes fremdes Geld, das nach einem festen Kurs angenommen wurde, so der Konventions-Doppelgroschen zum Kurs von 1 Gutergroschen 10 Pfennig K. Der Anlaß hierfür war, daß die offiziell nach → [[Leipziger Fuß|Leipziger Fuß]] geprägte (gute) Münze das Land verließ. → [[Cassathaler|Cassathaler]] | Auch Cassengeld, Kassenmünze: im Kurfürstentum Hannover seit der Mitte des 18. Jh. bei den Landeskassen zur Einzahlung zugelassenes fremdes Geld, das nach einem festen Kurs angenommen wurde, so der Konventions-Doppelgroschen zum Kurs von 1 Gutergroschen 10 Pfennig K. Der Anlaß hierfür war, daß die offiziell nach → [[Leipziger Fuß|Leipziger Fuß]] geprägte (gute) Münze das Land verließ. → [[Cassathaler|Cassathaler]] | ||
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Version vom 23. Juli 2021, 15:40 Uhr
Auch Cassengeld, Kassenmünze: im Kurfürstentum Hannover seit der Mitte des 18. Jh. bei den Landeskassen zur Einzahlung zugelassenes fremdes Geld, das nach einem festen Kurs angenommen wurde, so der Konventions-Doppelgroschen zum Kurs von 1 Gutergroschen 10 Pfennig K. Der Anlaß hierfür war, daß die offiziell nach → Leipziger Fuß geprägte (gute) Münze das Land verließ. → Cassathaler