Großherzog: Unterschied zwischen den Versionen

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(lat. magnus dux): rangmäßig zwischen dem des Königs und dem des Herzogs stehender Titel eines Landesfürsten, der erstmals 1569 dem Herzog Cosimo I. von Florenz (1537–1574) von Papst Pius V. (1566 –1572) verliehen wurde. Napoleon I. ernannte 1806 seinen Schwager und späteren König von Neapel Joachim Murat zum G. von Berg (1806 bis 1808); im Rheinbund (Zusammenschluß von zunächst 16 deutschen Staaten unter dem Protektorat Napoleons) folgten als G. der Landgraf von Hessen-Darmstadt, der Kurfürst von Baden, der Kurfürst von Würzburg, 1810 der → [[Fürstprimas|Fürstprimas]] Karl Theodor Reichsfreiherr von Dalberg als G. von Frankfurt (1810 –1813). Nach dem Wiener Kongreß (1815) wurden die Herrscher von Sachsen-Weimar, MecklenburgSchwerin, Mecklenburg-Strelitz und Oldenburg zu G. ernannt; ebenfalls der Herzog von Luxemburg, der den Titel heute noch trägt. → [[Münzstände|Münzstände]]
 
(lat. magnus dux): rangmäßig zwischen dem des Königs und dem des Herzogs stehender Titel eines Landesfürsten, der erstmals 1569 dem Herzog Cosimo I. von Florenz (1537–1574) von Papst Pius V. (1566 –1572) verliehen wurde. Napoleon I. ernannte 1806 seinen Schwager und späteren König von Neapel Joachim Murat zum G. von Berg (1806 bis 1808); im Rheinbund (Zusammenschluß von zunächst 16 deutschen Staaten unter dem Protektorat Napoleons) folgten als G. der Landgraf von Hessen-Darmstadt, der Kurfürst von Baden, der Kurfürst von Würzburg, 1810 der → [[Fürstprimas|Fürstprimas]] Karl Theodor Reichsfreiherr von Dalberg als G. von Frankfurt (1810 –1813). Nach dem Wiener Kongreß (1815) wurden die Herrscher von Sachsen-Weimar, MecklenburgSchwerin, Mecklenburg-Strelitz und Oldenburg zu G. ernannt; ebenfalls der Herzog von Luxemburg, der den Titel heute noch trägt. → [[Münzstände|Münzstände]]
 
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:31 Uhr

(lat. magnus dux): rangmäßig zwischen dem des Königs und dem des Herzogs stehender Titel eines Landesfürsten, der erstmals 1569 dem Herzog Cosimo I. von Florenz (1537–1574) von Papst Pius V. (1566 –1572) verliehen wurde. Napoleon I. ernannte 1806 seinen Schwager und späteren König von Neapel Joachim Murat zum G. von Berg (1806 bis 1808); im Rheinbund (Zusammenschluß von zunächst 16 deutschen Staaten unter dem Protektorat Napoleons) folgten als G. der Landgraf von Hessen-Darmstadt, der Kurfürst von Baden, der Kurfürst von Würzburg, 1810 der → Fürstprimas Karl Theodor Reichsfreiherr von Dalberg als G. von Frankfurt (1810 –1813). Nach dem Wiener Kongreß (1815) wurden die Herrscher von Sachsen-Weimar, MecklenburgSchwerin, Mecklenburg-Strelitz und Oldenburg zu G. ernannt; ebenfalls der Herzog von Luxemburg, der den Titel heute noch trägt. → Münzstände