Geldschein: Unterschied zwischen den Versionen

Aus MGM Münzlexikon
(Imported from text file)
(Imported from text file)
Zeile 1: Zeile 1:
Papiernes Geldzeichen, seinem Charakter nach seit dem 19. Jh. zu unterscheiden als: 1. klassische Banknoten, die gegen Gold und eventuell Silber einlösbar waren und nur gegen bankmäßige Deckung ausgegeben werden durften; 2. → [[Tresorschein|Tresorscheine]], die mit gewissen Ausnahmen gesetzliche Zahlungskraft hatten, z. B. war in Preußen im 19. Jh. ein Viertel der öffentlichen Abgaben in Tresorscheinen zu entrichten, die durch die → [[Kassenschein|Kassenscheine]] abgelöst wurden; 3. die Darlehenskassenscheine (oder → [[Reichskassenschein|Reichskassenscheine]]), die als Kreditgeld des Staates gesetzliche Zahlungskraft nur gegenüber öffentlichen Kassen hatten. Ihre Einlösung war für einen künftigen Termin vorgesehen bzw. sie mußten von der Reichsbank gegen Bargeld eingelöst werden; 4. gewöhnliches Papiergeld, also Geldscheine mit staatlichem Zwangskurs (gesetzliche Zahlungskraft), die ohne Einlösungsverpflichtungen ausgegeben sind.
+
Papiernes Geldzeichen, seinem Charakter nach seit dem 19. Jh. zu unterscheiden als: <br> 1. klassische Banknoten, die gegen Gold und eventuell Silber einlösbar waren und nur gegen bankmäßige Deckung ausgegeben werden durften; <br> 2. → [[Tresorschein|Tresorscheine]], die mit gewissen Ausnahmen gesetzliche Zahlungskraft hatten, z. B. war in Preußen im 19. Jh. ein Viertel der öffentlichen Abgaben in Tresorscheinen zu entrichten, die durch die → [[Kassenschein|Kassenscheine]] abgelöst wurden; <br> 3. die Darlehenskassenscheine (oder → [[Reichskassenschein|Reichskassenscheine]]), die als Kreditgeld des Staates gesetzliche Zahlungskraft nur gegenüber öffentlichen Kassen hatten. Ihre Einlösung war für einen künftigen Termin vorgesehen bzw. sie mußten von der Reichsbank gegen Bargeld eingelöst werden; <br> 4. gewöhnliches Papiergeld, also Geldscheine mit staatlichem Zwangskurs (gesetzliche Zahlungskraft), die ohne Einlösungsverpflichtungen ausgegeben sind.
 +
{{#set: Has numismatic Category=Numismatik}}
 +
{{#set: Has numismatic Category=Geldgeschichte, Kredit- und Papiergeld}}

Version vom 12. Juni 2021, 09:52 Uhr

Papiernes Geldzeichen, seinem Charakter nach seit dem 19. Jh. zu unterscheiden als:
1. klassische Banknoten, die gegen Gold und eventuell Silber einlösbar waren und nur gegen bankmäßige Deckung ausgegeben werden durften;
2. → Tresorscheine, die mit gewissen Ausnahmen gesetzliche Zahlungskraft hatten, z. B. war in Preußen im 19. Jh. ein Viertel der öffentlichen Abgaben in Tresorscheinen zu entrichten, die durch die → Kassenscheine abgelöst wurden;
3. die Darlehenskassenscheine (oder → Reichskassenscheine), die als Kreditgeld des Staates gesetzliche Zahlungskraft nur gegenüber öffentlichen Kassen hatten. Ihre Einlösung war für einen künftigen Termin vorgesehen bzw. sie mußten von der Reichsbank gegen Bargeld eingelöst werden;
4. gewöhnliches Papiergeld, also Geldscheine mit staatlichem Zwangskurs (gesetzliche Zahlungskraft), die ohne Einlösungsverpflichtungen ausgegeben sind.