Ehrenmünzrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Vom Kaiser verliehenes Recht, Titel, Namen, Wappen oder Bild auf Münzen zu zeigen, ohne unmittelbar an einem Münzrecht oder einer Regierungsgewalt beteiligt zu sein. In Österreich wurden im 17. und 18. Jh. mehrfach Standeserhebungen zu sogenannten „Neufürsten“ in Verbindung mit dem E. praktiziert, hierbei ist das Münzrecht auf wenige Prägungen zu Repräsentationszwecken beschränkt geblieben. Auch in Italien gab es das E. für einige Fürsten.
 
Vom Kaiser verliehenes Recht, Titel, Namen, Wappen oder Bild auf Münzen zu zeigen, ohne unmittelbar an einem Münzrecht oder einer Regierungsgewalt beteiligt zu sein. In Österreich wurden im 17. und 18. Jh. mehrfach Standeserhebungen zu sogenannten „Neufürsten“ in Verbindung mit dem E. praktiziert, hierbei ist das Münzrecht auf wenige Prägungen zu Repräsentationszwecken beschränkt geblieben. Auch in Italien gab es das E. für einige Fürsten.
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Version vom 12. Juni 2021, 09:52 Uhr

Vom Kaiser verliehenes Recht, Titel, Namen, Wappen oder Bild auf Münzen zu zeigen, ohne unmittelbar an einem Münzrecht oder einer Regierungsgewalt beteiligt zu sein. In Österreich wurden im 17. und 18. Jh. mehrfach Standeserhebungen zu sogenannten „Neufürsten“ in Verbindung mit dem E. praktiziert, hierbei ist das Münzrecht auf wenige Prägungen zu Repräsentationszwecken beschränkt geblieben. Auch in Italien gab es das E. für einige Fürsten.