Anleihe: Unterschied zwischen den Versionen

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verbindlich festgelegt oder wird durch Auslosung bestimmt. A. unterliegen dem Handel an der Börse und haben einen Kurs. Die öffentlichen A. sind nach den Notenbankgesetzen (→ [[Notenbank|Notenbank]] ) als Deckungsmittel für ausgegebene Banknoten zugelassen; private A. sind lombardfähig (Lombard).
 
verbindlich festgelegt oder wird durch Auslosung bestimmt. A. unterliegen dem Handel an der Börse und haben einen Kurs. Die öffentlichen A. sind nach den Notenbankgesetzen (→ [[Notenbank|Notenbank]] ) als Deckungsmittel für ausgegebene Banknoten zugelassen; private A. sind lombardfähig (Lombard).
 
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:20 Uhr

Obligation: Wertpapier über einen Anteil des von einer öffentlichen Körperschaft (Land, Stadt, Bank) oder einem privaten Unternehmen (Kapitalgesellschaften, beispielsweise Aktiengesellschaften) aufgenommenen Kredits, der durch → Schuldverschreibung verbrieft ist und zu einem festen Satz verzinst wird. Der Rückzahlungstermin der A. ist entweder verbindlich festgelegt oder wird durch Auslosung bestimmt. A. unterliegen dem Handel an der Börse und haben einen Kurs. Die öffentlichen A. sind nach den Notenbankgesetzen (→ Notenbank ) als Deckungsmittel für ausgegebene Banknoten zugelassen; private A. sind lombardfähig (Lombard).