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− | Anteil des von einer öffentlichen Körperschaft | + | verbindlich festgelegt oder wird durch Auslosung bestimmt. A. unterliegen dem Handel an der Börse und haben einen Kurs. Die öffentlichen A. sind nach den Notenbankgesetzen (→ [[Notenbank|Notenbank]] ) als Deckungsmittel für ausgegebene Banknoten zugelassen; private A. sind lombardfähig (Lombard). |
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Version vom 12. Juni 2021, 09:51 Uhr
Obligation: Wertpapier über einen Anteil des von einer öffentlichen Körperschaft (Land, Stadt, Bank) oder einem privaten Unternehmen (Kapitalgesellschaften, beispielsweise Aktiengesellschaften) aufgenommenen Kredits, der durch → Schuldverschreibung verbrieft ist und zu einem festen Satz verzinst wird. Der Rückzahlungstermin der A. ist entweder verbindlich festgelegt oder wird durch Auslosung bestimmt. A. unterliegen dem Handel an der Börse und haben einen Kurs. Die öffentlichen A. sind nach den Notenbankgesetzen (→ Notenbank ) als Deckungsmittel für ausgegebene Banknoten zugelassen; private A. sind lombardfähig (Lombard).