Münzbezirk: Unterschied zwischen den Versionen

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Aus Handelsgründen erfolgte Zusammenfassung sonst selbständiger Territorien, in denen Münzen nach gemeinschaftlicher Abstimmung oder Vereinbarung zirkulierten. Solche M. existierten bereits im Altertum. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gelangten von den 1571 angeordneten drei M. 1. die drei rheinischen Reichskreise, 2. Franken, Bayern, Schwaben und Österreich, 3. der Ober- und der Niedersächsische Reichskreis – nur der zweite (→ [[Nördlinger Münztag|Nördlinger Münztag]] 1564) mit Ausnahme Österreichs zur Wirksamkeit. Österreich begründete durch das sogenannte Quentchenprivileg einen eigenen Weg (es durfte nach einer Genehmigung Kaiser Karls V., 1519–1556, den Taler um 1 → [[Quentchen|Quentchen]] leichter prägen). → [[Korrespondierende Kreise|Korrespondierende Kreise]]
 
Aus Handelsgründen erfolgte Zusammenfassung sonst selbständiger Territorien, in denen Münzen nach gemeinschaftlicher Abstimmung oder Vereinbarung zirkulierten. Solche M. existierten bereits im Altertum. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gelangten von den 1571 angeordneten drei M. 1. die drei rheinischen Reichskreise, 2. Franken, Bayern, Schwaben und Österreich, 3. der Ober- und der Niedersächsische Reichskreis – nur der zweite (→ [[Nördlinger Münztag|Nördlinger Münztag]] 1564) mit Ausnahme Österreichs zur Wirksamkeit. Österreich begründete durch das sogenannte Quentchenprivileg einen eigenen Weg (es durfte nach einer Genehmigung Kaiser Karls V., 1519–1556, den Taler um 1 → [[Quentchen|Quentchen]] leichter prägen). → [[Korrespondierende Kreise|Korrespondierende Kreise]]
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Version vom 23. Juli 2021, 15:46 Uhr

Aus Handelsgründen erfolgte Zusammenfassung sonst selbständiger Territorien, in denen Münzen nach gemeinschaftlicher Abstimmung oder Vereinbarung zirkulierten. Solche M. existierten bereits im Altertum. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gelangten von den 1571 angeordneten drei M. 1. die drei rheinischen Reichskreise, 2. Franken, Bayern, Schwaben und Österreich, 3. der Ober- und der Niedersächsische Reichskreis – nur der zweite (→ Nördlinger Münztag 1564) mit Ausnahme Österreichs zur Wirksamkeit. Österreich begründete durch das sogenannte Quentchenprivileg einen eigenen Weg (es durfte nach einer Genehmigung Kaiser Karls V., 1519–1556, den Taler um 1 → Quentchen leichter prägen). → Korrespondierende Kreise