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Für die Internet-Ausgabe wurden die gescannten Artikel revidiert, offensichtliche Fehler stillschweigend korrigiert und die Voraussetzungen zur automatischen Verlinkung der Artikel miteinander hergestellt. Einige wenige Artikel, auf die Kahnt mehrfach verwiesen hatte, die jedoch die Aufnahme in seine Ausgabe nicht geschafft hatten, wurden aus dem „transpress Lexikon Numismatik“ nachgetragen, darunter „Marke“ und „Orden“. Kahnts Abbildungen wurden weitgehend übernommen, doch es ist geplant, die aus dem PDF ausgeschnittenen Bilder soweit möglich durch eigene, technisch bessere und scalierbare nach und nach zu ersetzen.
Die Münzgalerie ist offen für Veränderungen und Ergänzungen an diesem Lexikon und zu unseren Fachbeiträgen und würde sich über Anregungen seitens der Benutzer sehr freuen. Bitte scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen, wenn Sie Lust verspüren, an der Weiterentwicklung unseres numismatischen Angebots teilzunehmen.
Scheck
Schriftliche Zahlungsanweisung eines Kontoinhabers an seine Bank, einen bestimmten Geldbetrag aus seinem Guthaben an den namentlich auf dem Scheck bezeichneten Empfänger oder den nichtbezeichneten Überbringer auszuzahlen (Barscheck) bzw. dem Konto des auf dem Scheck bezeichneten Empfängers oder nichtbezeichneten Überbringers gutzuschreiben (Verrechnungs-Scheck); im letzteren Falle ist der Scheck mit dem Vermerk „Nur zur Verrechnung“ zu versehen. Vorlage des Schecks binnen acht Tagen. Der Scheck erspart wie die Überweisung den Bargeldverkehr. Er kann durch Indossament (→ Wechsel) übertragen werden. Schecks entstanden zu Anfang des 15. Jh. in Italien, ihre Verwendung weitete sich in den Niederlanden während des 17. Jh. aus und erreichte im 18./19. Jh. in Großbritannen größtes Ausmaß. Im letzten Viertel des 19. Jh. hatten Schecks in Großbritannen einen größeren Anteil am Zahlungsverkehr als die Banknoten. Außer Banken und Sparkassen hat die Post durch ihren Postscheckdienst das Scheck-System gefördert.





