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Für die Internet-Ausgabe wurden die gescannten Artikel revidiert, offensichtliche Fehler stillschweigend korrigiert und die Voraussetzungen zur automatischen Verlinkung der Artikel miteinander hergestellt. Einige wenige Artikel, auf die Kahnt mehrfach verwiesen hatte, die jedoch die Aufnahme in seine Ausgabe nicht geschafft hatten, wurden aus dem „transpress Lexikon Numismatik“ nachgetragen, darunter „Marke“ und „Orden“. Kahnts Abbildungen wurden weitgehend übernommen, doch es ist geplant, die aus dem PDF ausgeschnittenen Bilder soweit möglich durch eigene, technisch bessere und scalierbare nach und nach zu ersetzen.
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Zollpfennig
1. Unter Kurfürst Carl Theodor (1742 –1799) 1766 ausgegebene Kupfermünze der Kurpfalz, Vs. Landesbezeichnung und Wappen zwischen Zweigen, Rs. zwischen Lorbeerzweigen, Wertangabe 1 ZOLL / PFENNIG 1766. Diese Münze galt im allgemeinen Geldumlauf 1 1⁄2 Pfennig, bei Zahlungen an die kurfürstlichen Kassen wurde der Zollpfennig jedoch nur mit 1 Pfennig bewertet. Der Zollpfennig war daher eine Maßnahme zur Zollerhöhung.
2. Nur im Jahr 1777 ausgegebene Kupfermünze von Hessen-Darmstadt mit der Wertangabe 1 ZOLL / PFENNIG. Der Grund für die Ausgabe lag darin, daß Hessen-Darmstadt 1765 den 20-Gulden-Fuß eingeführt hatte, alle umliegenden Staaten aber den 24-Gulden-Fuß beibehielten. Hessen-Darmstadt ließ deshalb zwar im Wormser Rezeß vom Januar 1766 den 24-Gulden-Fuß wieder zu, allerdings mußten die Zahlungen an die öffentlichen Kassen und Zollposten im 20-Gulden-Fuß erfolgen. Um die Schwierigkeiten bei Ausgleichszahlungen zu beheben (es gab keine Scheidemünzen im 20-Gulden-Fuß), wurde der Zollpfennig ausgegeben, der damit eine Ausgleichsmünze darstellte (Pfennig im 20-Gulden-Fuß).





