Zwittermünze

Aus MGM Münzlexikon
Version vom 3. August 2021, 08:21 Uhr von Maintenance script (Diskussion | Beiträge) (Imported from text file)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zwittermünze.png
Hamburg, Doppelschilling-Zwittermünze mit der Jahreszahl (15)95 auf der Vorderseite und einer weiteren Jahreszahl (15)94 aus der Rückseite, jeweils über dem Schildrand

Auch Hybride Münze: Münze, bei der der Vs.-Stempel mit dem Rs.-Stempel einer anderen Münze oder zwei Vs.- Stempel bzw. zwei Rs.-Stempel unabsichtlich oder bewußt miteinander gekoppelt worden sind. Ungewollte Stempelkoppelungen sind bei Münzen der Antike und des Mittelalters nicht selten, vor allem, wenn in einer Münzstätte mehrere Typen geschlagen wurden. Die Zwittermünzen sind insofern von historischer Bedeutung, als sie die Aussage gestatten, daß die Münzen beider Stempel gleichzeitig umliefen. In der Neuzeit wurden manchmal aus Sparsamkeitsgründen Stempel der einen Seite mit einem neueren der anderen Seite gekoppelt, wobei unterschiedliche Jahreszahlen oder die Angabe zweier verschiedener Münzstätten vorkommen. Ein Beispiel dafür stellt das preußische 3-Pfennig-Stück von 1850 dar, dessen Rs. mit einem Münzstempel für das Fürstentum Reuß jüngerer Linie geprägt wurde und deshalb – abweichend von der sonst üblichen Wertangabe 3 PFENNINGE – 3 PFENNIGE in der Beschriftung trägt. Zwittermünzen wurden auch aus spekulativen Gründen von Fälschern angefertigt. Bei manchen fehlt auch der Name des Münzherrn (→ Schilling 2.4.). Eine besondere Form der Zwittermünze sind Prägungen mit nicht zu den Münzstempeln gehörenden Randschriften, wie sie auch bei verschiedenen Gedenkmünzen der Bundesrepublik Deutschland (auch bei 10-Euro-Münzen) und auch von der DDR (mit mongolischer Randschrift) vorgekommen sind.