Zinsgroschen: Unterschied zwischen den Versionen

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Auch Muthgroschen, Mittelgroschen: Bezeichnung für eine ab 1496 in Vorbereitung der großen Münzreform von 1500 (Einführung der Guldengroschen [Taler]) frühen Groschen-Münze. Die amtliche Bezeichnung des Zinsgroschen war zunächst Muthgroschen, abgeleitet von „muthen“ in der Bedeutung von „nachsuchen“, „beantragen“. Wer beim Bergamt einen Antrag auf Erteilung des Bergbaurechts (Schürfrecht) an einem bestimmten Platz stellte, mußte dafür einen Groschen „Muthgebühren“, den Muthgroschen, zahlen. Dieser Name wurde im späteren Sprachgebrauch zu Zinsgroschen. Da die Ausprägung dieser neuen Groschen 1496 in der Münzstätte Schneeberg begann, erhielten sie auch den Beinamen Schneeberger. Es waren ernestinisch-albertinische Gemeinschaftsmünzen der Ernestiner Kurfürst Friedrich III. (der Weise, 1486 –1525) und Johann sowie der Albertiner Albrecht (1485 –1500), und Georg (allein 1500 bis 1539). Gepräge: Vs. behelmter Schild mit Kurschwertern, Rs. behelmter → [[Rautenschild|Rautenschild]], 1 Zinsgroschen = 12 Pfennige; 21 Zinsgroschen = 1 Goldgulden oder (ab 1500) 1 Guldengroschen (Taler). Sichere Daten über ein erstes Ausbringen der Zinsgroschen existieren nicht, erst die Münzordnung von 1498 nennt ihren Münzfuß mit 88 Stück aus der 7 Lot 14 Grän haltenden Erfurter Mark, d. h., sie hatten einen Feingehalt von 486⁄1000. Zinsgroschen wurden außer in Schneeberg auch in den Münzstätten Annaberg, Freiberg und Buchholz geschlagen. Zwischen 1500 und 1525 wurden die Zinsgroschen in keiner Münzstätte mit einer Jahreszahl versehen. Letztmalig wurden Zinsgroschen unter Kurfürst August (1553 bis 1586) in der Münzstätte Annaberg 1554 ausgebracht.
 
Auch Muthgroschen, Mittelgroschen: Bezeichnung für eine ab 1496 in Vorbereitung der großen Münzreform von 1500 (Einführung der Guldengroschen [Taler]) frühen Groschen-Münze. Die amtliche Bezeichnung des Zinsgroschen war zunächst Muthgroschen, abgeleitet von „muthen“ in der Bedeutung von „nachsuchen“, „beantragen“. Wer beim Bergamt einen Antrag auf Erteilung des Bergbaurechts (Schürfrecht) an einem bestimmten Platz stellte, mußte dafür einen Groschen „Muthgebühren“, den Muthgroschen, zahlen. Dieser Name wurde im späteren Sprachgebrauch zu Zinsgroschen. Da die Ausprägung dieser neuen Groschen 1496 in der Münzstätte Schneeberg begann, erhielten sie auch den Beinamen Schneeberger. Es waren ernestinisch-albertinische Gemeinschaftsmünzen der Ernestiner Kurfürst Friedrich III. (der Weise, 1486 –1525) und Johann sowie der Albertiner Albrecht (1485 –1500), und Georg (allein 1500 bis 1539). Gepräge: Vs. behelmter Schild mit Kurschwertern, Rs. behelmter → [[Rautenschild|Rautenschild]], 1 Zinsgroschen = 12 Pfennige; 21 Zinsgroschen = 1 Goldgulden oder (ab 1500) 1 Guldengroschen (Taler). Sichere Daten über ein erstes Ausbringen der Zinsgroschen existieren nicht, erst die Münzordnung von 1498 nennt ihren Münzfuß mit 88 Stück aus der 7 Lot 14 Grän haltenden Erfurter Mark, d. h., sie hatten einen Feingehalt von 486⁄1000. Zinsgroschen wurden außer in Schneeberg auch in den Münzstätten Annaberg, Freiberg und Buchholz geschlagen. Zwischen 1500 und 1525 wurden die Zinsgroschen in keiner Münzstätte mit einer Jahreszahl versehen. Letztmalig wurden Zinsgroschen unter Kurfürst August (1553 bis 1586) in der Münzstätte Annaberg 1554 ausgebracht.
 
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Aktuelle Version vom 3. August 2021, 08:21 Uhr

Zinsgroschen.png
Friedrich III., Georg und Johann (1500 – 1525), sächsischer Zinsgroschen o. J. (1500 bis 1507) aus der Münzstätte Annaberg

Auch Muthgroschen, Mittelgroschen: Bezeichnung für eine ab 1496 in Vorbereitung der großen Münzreform von 1500 (Einführung der Guldengroschen [Taler]) frühen Groschen-Münze. Die amtliche Bezeichnung des Zinsgroschen war zunächst Muthgroschen, abgeleitet von „muthen“ in der Bedeutung von „nachsuchen“, „beantragen“. Wer beim Bergamt einen Antrag auf Erteilung des Bergbaurechts (Schürfrecht) an einem bestimmten Platz stellte, mußte dafür einen Groschen „Muthgebühren“, den Muthgroschen, zahlen. Dieser Name wurde im späteren Sprachgebrauch zu Zinsgroschen. Da die Ausprägung dieser neuen Groschen 1496 in der Münzstätte Schneeberg begann, erhielten sie auch den Beinamen Schneeberger. Es waren ernestinisch-albertinische Gemeinschaftsmünzen der Ernestiner Kurfürst Friedrich III. (der Weise, 1486 –1525) und Johann sowie der Albertiner Albrecht (1485 –1500), und Georg (allein 1500 bis 1539). Gepräge: Vs. behelmter Schild mit Kurschwertern, Rs. behelmter → Rautenschild, 1 Zinsgroschen = 12 Pfennige; 21 Zinsgroschen = 1 Goldgulden oder (ab 1500) 1 Guldengroschen (Taler). Sichere Daten über ein erstes Ausbringen der Zinsgroschen existieren nicht, erst die Münzordnung von 1498 nennt ihren Münzfuß mit 88 Stück aus der 7 Lot 14 Grän haltenden Erfurter Mark, d. h., sie hatten einen Feingehalt von 486⁄1000. Zinsgroschen wurden außer in Schneeberg auch in den Münzstätten Annaberg, Freiberg und Buchholz geschlagen. Zwischen 1500 und 1525 wurden die Zinsgroschen in keiner Münzstätte mit einer Jahreszahl versehen. Letztmalig wurden Zinsgroschen unter Kurfürst August (1553 bis 1586) in der Münzstätte Annaberg 1554 ausgebracht.