Thaler Gold: Unterschied zwischen den Versionen

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Nicht ausgemünzte Rechnungsmünze der Bremer Goldwährung von der Mitte des 18. Jh. bis 1872. Zur einfacheren Rechnung hatte Bremen den seit dem 17. Jh. auch in den deutschen Staaten als Haupthandelsmünze verwendeten französischen → [[Louis d’or|Louis d’or]] (Pistole) im Handelsverkehr als Rechnungseinheit zu 5 Taler beibehalten. Bremen war damit der einzige deutsche Staat, der vor 1871 eine Goldwährung hatte. Gedenkmünzen mit der Bezeichnung Thaler Gold wurden 1863, 1864, 1865 und 1871 geprägt und galten nominal 1⁄5 Louis d’or = 72 Grote (die bremischen Silbergrote waren Scheidemünzen), ohne Rücksicht auf ihren Feingehalt. Die großen Silbermünzen wurden in ihrem jeweiligen Wert dem Gold angepaßt. Der bremische Thaler Gold entsprach 1 Taler 3 3⁄14 Silbergroschen preußischer Währung bzw. 1 Gulden 56 1⁄4 Kreuzer süddeutscher Währung. Der Thaler Gold galt durch Gesetz vom 30. April 1872 per 1. Juli 1872 nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel.
 
Nicht ausgemünzte Rechnungsmünze der Bremer Goldwährung von der Mitte des 18. Jh. bis 1872. Zur einfacheren Rechnung hatte Bremen den seit dem 17. Jh. auch in den deutschen Staaten als Haupthandelsmünze verwendeten französischen → [[Louis d’or|Louis d’or]] (Pistole) im Handelsverkehr als Rechnungseinheit zu 5 Taler beibehalten. Bremen war damit der einzige deutsche Staat, der vor 1871 eine Goldwährung hatte. Gedenkmünzen mit der Bezeichnung Thaler Gold wurden 1863, 1864, 1865 und 1871 geprägt und galten nominal 1⁄5 Louis d’or = 72 Grote (die bremischen Silbergrote waren Scheidemünzen), ohne Rücksicht auf ihren Feingehalt. Die großen Silbermünzen wurden in ihrem jeweiligen Wert dem Gold angepaßt. Der bremische Thaler Gold entsprach 1 Taler 3 3⁄14 Silbergroschen preußischer Währung bzw. 1 Gulden 56 1⁄4 Kreuzer süddeutscher Währung. Der Thaler Gold galt durch Gesetz vom 30. April 1872 per 1. Juli 1872 nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel.
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Version vom 12. Juni 2021, 09:53 Uhr

Thaler Gold.png
Thaler Gold 1863 der Freien Hansestadt Bremen auf den 50. Jahrestag der Befreiung Deutschlands von der französischen Fremdherrschaft. Der Nominalwert EIN THALER GOLD ist auf der Vorderseite angegeben.

Nicht ausgemünzte Rechnungsmünze der Bremer Goldwährung von der Mitte des 18. Jh. bis 1872. Zur einfacheren Rechnung hatte Bremen den seit dem 17. Jh. auch in den deutschen Staaten als Haupthandelsmünze verwendeten französischen → Louis d’or (Pistole) im Handelsverkehr als Rechnungseinheit zu 5 Taler beibehalten. Bremen war damit der einzige deutsche Staat, der vor 1871 eine Goldwährung hatte. Gedenkmünzen mit der Bezeichnung Thaler Gold wurden 1863, 1864, 1865 und 1871 geprägt und galten nominal 1⁄5 Louis d’or = 72 Grote (die bremischen Silbergrote waren Scheidemünzen), ohne Rücksicht auf ihren Feingehalt. Die großen Silbermünzen wurden in ihrem jeweiligen Wert dem Gold angepaßt. Der bremische Thaler Gold entsprach 1 Taler 3 3⁄14 Silbergroschen preußischer Währung bzw. 1 Gulden 56 1⁄4 Kreuzer süddeutscher Währung. Der Thaler Gold galt durch Gesetz vom 30. April 1872 per 1. Juli 1872 nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel.