Münzregal

Aus MGM Münzlexikon
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An das Münzrecht geknüpftes Recht der fiskalischen Nutzung (als Einnahmequelle) durch den Inhaber der Münzhoheit, insbesondere zur Zeit noch fehlender oder unentwickelter Steuererhebung. Es wurde durch Erteilung eines Münzprivilegs übertragen und gehörte zu den von den Territorialfürsten besonders begehrten Vorrechten.