Münzregal: Unterschied zwischen den Versionen

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An das Münzrecht geknüpftes Recht der fiskalischen Nutzung (als Einnahmequelle) durch den Inhaber der Münzhoheit, insbesondere zur Zeit noch fehlender oder unentwickelter Steuererhebung. Es wurde durch Erteilung eines Münzprivilegs übertragen und gehörte zu den von den Territorialfürsten besonders begehrten Vorrechten.
 
An das Münzrecht geknüpftes Recht der fiskalischen Nutzung (als Einnahmequelle) durch den Inhaber der Münzhoheit, insbesondere zur Zeit noch fehlender oder unentwickelter Steuererhebung. Es wurde durch Erteilung eines Münzprivilegs übertragen und gehörte zu den von den Territorialfürsten besonders begehrten Vorrechten.
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:41 Uhr

An das Münzrecht geknüpftes Recht der fiskalischen Nutzung (als Einnahmequelle) durch den Inhaber der Münzhoheit, insbesondere zur Zeit noch fehlender oder unentwickelter Steuererhebung. Es wurde durch Erteilung eines Münzprivilegs übertragen und gehörte zu den von den Territorialfürsten besonders begehrten Vorrechten.