König (Titel)

Aus MGM Münzlexikon
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Medaille 1711 von A. Vestner auf die Wahl Karls VI. von Habsburg zum römisch-deutschen König. Auf der Rückseite sind die Schilde mit den Wappen bzw. den Amtszeichen der sieben Kurfürsten im Halbkreis um den Doppeladler angeordnet

(griech. basileus, lat. rex, ahdt. kuning): 1. Nach dem → Kaiser höchster monarchischer Würdenträger. Die Herrschaftsform des Königtums bestand schon in frühgriechischer Zeit (1250 – 800 v. Chr.) und im alten Rom bis 510 v. Chr., d. h. vor Beginn der Münzprägungen. Der griechische Königstitel (basileus) kommt erst auf Münzen Alexanders d. Gr. (336 – 323 v. Chr.), König von Makedonien, und seiner Nachfolger (Diadochen) vor. Auf römischen Münzen erscheint der Königstitel (rex) nur vereinzelt und bezieht sich dann auch nur auf fremde Herrscher. Im Byzantinischen Reich bezeichneten sich die Herrscher als basileus und rex (amtliche Titel des Kaisers). Die K. der germanischen Völkerschaften wurden in der Volksversammlung auf Lebenszeit gewählt. An die Stelle des altgermanischen Kleinkönigtums trat in verschiedenen Stämmen, die sich während der Völkerwanderung zu politischen Verbänden zusammenschlossen, ein Stammeskönigtum. Bei den Westgermanen entstand durch das von Chlodwig I. (geb. 466, gest. 511) gegründete fränkische Großreich zwischen Rhein und Garonne ein Reichskönigtum. Der fränkische K. (Rex Francorum) war erblicher Herrscher mit weitreichenden Machtbefugnissen (eigene Gesetzgebungs- und Gerichtsgewalt, Münzhoheit, Besteuerungsrecht, Heergewalt, Bannrecht usw.). Karl d. Gr. (768 bis 814) nannte sich nach Eroberung des Langobardenreichs (784) auf Pfennigen, die er gemeinsam mit Papst Hadrian I. (772 –795) in Rom schlagen ließ, CAROLVS REX FR(ancorum) ET LANG(obardorum). Aus dem fränkischen Königtum gingen das deutsche und das französische Königtum hervor. Der deutsche K. wurde ursprünglich vom hohen Adel gewählt; die Mitwirkung des Volks bei der Wahl beschränkte sich auf Zustimmung durch Zuruf. Seit Otto I. (936 bis 973) folgte der K.-Wahl die kirchliche Weihe (Salbung und Krönung), die, von wenigen Ausnahmen abgesehen, bis 1531 (Wahl Ferdinands I. zum deutschen K.; 1556 –1654 römisch-deutscher Kaiser) der Erzbischof von Köln in Aachen vollzog, später der Erzbischof von Mainz in Frankfurt a. M. Otto I. war auch der erste deutsche K., der vom Papst zum römischen Kaiser gekrönt wurde (962); mit diesem Ereignis beginnt die Geschichte des → Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Als Wahlort für den deutschen K. bürgerte sich seit dem 13. Jh. Frankfurt am Main ein; zur gleichen Zeit wurde die K.-Wahl zum ausschließlichen Vorrecht der → Kurfürsten. Seit Friedrich III. (1440 –1493) verblieb die deutsche Krone im Besitz des Hauses Habsburg, ausgenommen Carl VII. Albrecht, der 1726 bis 1745 Kurfürst von Bayern und 1742 bis 1745 römisch-deutscher Kaiser war. In Münzlegenden bezeichneten sich die deutschen K. ursprünglich nur als REX, erst die Herrscher aus salischem Geschlecht begannen, vor der Krönung zum römischen Kaiser den Titel REX Romanorum (römischer K.) zu führen. Seit Maximilian I. von Habsburg (1483 –1519), der 1486 zum römischen K. gewährt wurde und 1508 in Trient mit Zustimmung des Papstes den Kaisertitel ohne Krönung annahm, hieß nur noch der zu Lebzeiten des Kaisers gewählte Nachfolger „Römischer König“. Außer den deutschen und französischen Herrschern führten den K.-Titel seit alters her die Herrscher von Großbritannien (England und Schottland), Spanien (Kastilien und Aragonien), Portugal, Dänemark, Norwegen und Schweden. Im Mittelalter nahmen das Recht der Verleihung der K.-Würde sowohl römisch-deutsche Kaiser als auch Päpste in Anspruch, z. B. verliehen den K.-Titel Kaiser Philipp von Schwaben (1198 –1208) 1198 dem Herzog Przmysl Ottokar I. von Böhmen (1197–1230), Papst Silvester II. (999 bis 1003) 1001 dem Fürsten Stephan (Istvan) I. von Ungarn (997–1003), Papst Anaklet II. (1130 –1138), Gegenpapst von Innozenz II. (1130 –1143), 1130 dem Grafen Roger II. von Sizilien (1130 bis 1154). Seit 1319 führten die Herzöge von Polen, seit 1701 die brandenburgischen Kurfürsten (für das Herzogtum Preußen) und seit 1718 die Herzöge von Savoyen den Königstitel. Napoleon I., seit 1804 Kaiser der Franzosen, ernannte 1806 seine Brüder Joseph und Louis zu K. von Sizilien (später K. von Spanien) bzw. Holland und erhob 1807 die Kurfürsten von Bayern, Sachsen und Württemberg sowie seinen Bruder Jérôme (für das neugegründete Königreich Westphalen) zu K. Der Kaiser der Franzosen verlieh ferner 1811 seinem neugeborenen Sohn den Titel „König von Rom“. Die K.-Reiche der Niederlande und Hannover wurden 1815 durch den Wiener Kongreß anerkannt. Weiterhin entstanden im 19. Jh. und zu Beginn des 20. Jh. die K.-Reiche Belgien (1831), Griechenland (1832), Italien (1861), Rumänien (1881), Serbien (1882), Bulgarien (1908) und Montenegro (1910), die bis auf Belgien der Vergangenheit angehören. Spanien wurde 1947 formal wieder zur Monarchie unter einem Regentschaftsrat erklärt. Nach Francos Tod bestieg der „Prinz von Spanien“ und Enkel des letzten spanischen Königs Alfons XIII. 1975 den spanischen Thron als Johann Karl (Juan Carlos) I. Außerhalb Europas bestehen K.-Reiche in Bhutan, Jordanien, Malaysia, Marokko, Nepal und Saudi Arabien. Formal sind auch einige Commonwealth-Staaten K.-Reiche, deren Staatsoberhaupt die britische Königin ist, z. B. Australien, Fidschi, Kanada, Neuseeland u. a.
2. Barren, → Gußkönig.